Patenschaft
Was bedeutet eine Patenschaft beim SSV Wingst von 1973 e.V.?
Jeder Pate hat die Möglichkeit, eine/n Schützen/in auszuwählen (oder im Verein zu integrieren), für die er die Patenschaft übernehmen möchte. (Mitglieds-Patenschaft)
Die Patenschaft kann als Voraussetzung erst übernommen werden, wenn für den Paten mindestens der Jahresbeitrag übernommen wird.
Weitere Unterstützungen für "seinen(e) Schützen/in" bleiben dem Paten in jeder weiteren Form selber überlassen.
Wen möchten wir mit der Aktion ansprechen?
Jeder kann Pate werden!
Ob Familienmitglied, Privatpersonen, Unternehmen, Gewerbetreibende, Selbständige, oder, oder, … . Vereine, die einzelne Talente in ihren Reihen haben, aber nicht in der Lage sind, diese ausreichend zu fördern, haben natürlich auch die Möglichkeit, Patenschaften für ihre Paten zu übernehmen.
Sie fördern damit dauerhaft eine qualifizierte Nachwuchsarbeit und sichern
diese auch für die Zukunft.
Welche Arten von Patenschaften gibt es?
Es gibt zwei Varianten von möglichen Patenschaften:
Mitglieds-Patenschaft, es wird eine oder mehrere bestimmte Personen gefördert
und die Förder-Patenschaft, ein Pate fördert „allgemein“ im SSV Wingst, ein Projekt, eine Aktion oder z.B. eine Mannschaft.
Das Ziel
Auf diesem Weg möchten wir sowohl Privatpersonen, Firmen und Betrieben, die Gelegenheit bieten, sich im überschaubaren Rahmen beim SSV Wingst zu engagieren.
Den Schützen/Innen soll dadurch die Möglichkeit gegeben werden, ihren Sport konzentriert und optimal ausüben zu können.
Auch in Zeiten, wo das Geld knapp wird, weil die Eltern es sich finanziell nicht
leisten können oder Schule und Ausbildung dieses einschränken.
Falls Sie eine Spendenbescheinigung benötigen, dann geben Sie auf jeden Fall Ihre Adresse mit an! Die Spendenbescheinigung wird Ihnen dann automatisch zugestellt!
Ansprechpartner:
Sportschützverein Wingst von 1973 e.V.
Thomas Offermann, Westerhamm 8, 21789 Wingst,
Internet: www.ssv-wingst.de
Mail: ssv-wingst@web.de